{"id":14,"date":"2011-02-10T20:12:52","date_gmt":"2011-02-10T19:12:52","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/wordpress\/?page_id=14"},"modified":"2013-04-12T11:07:06","modified_gmt":"2013-04-12T09:07:06","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.bv-kienberg.de\/?page_id=14","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>VEREINSSATZUNG DES<br \/>\nKATHOLISCHEN BURSCHENVEREINS KIENBERG<\/p>\n<p>Folgende Vereinssatzung wird vom Katholischen Burschenverein Kienberg zur ordentlichen Abwicklung des Vereinslebens beschlossen.<\/p>\n<p>\u00a7 1 &#8211; NAME, RECHTSFORM UND SITZ<\/p>\n<p>Der Verein nennt sich Katholischer Burschenverein Kienberg e.V..<br \/>\nErstmals gegr\u00fcndet 1906, wiedergegr\u00fcndet am 08.Oktober 2006 beim Wirt\u00b4z Kienberg.<\/p>\n<p>Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<br \/>\nDurch die Eintragung in das Vereinregister f\u00fchrt er zu seinem Namen den Zusatz: e.V..<\/p>\n<p>Der Sitz des Vereins ist: Kienberg, Landkreis Traunstein.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 2 &#8211; ZIELE UND AUFGABEN<\/p>\n<p>Ziele des Burschenvereins sind insbesondere die Pflege des Vereins- und Gesellschafts-<br \/>\nlebens, sowie die der Kameradschaft.<br \/>\nDie F\u00f6rderung der Kultur und des traditionellen Brauchtums im Verein als auch im Ort, sowie die Teilnahme am kirchlichen Gemeindeleben z\u00e4hlen ebenfalls zu den Aufgaben des Vereins.<\/p>\n<p>\u00a7 3 &#8211; MITGLIEDSCHAFT<\/p>\n<p>Mitglied kann jede m\u00e4nnliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und im<br \/>\nBesitz der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte ist.<br \/>\nForm der Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag, welcher die Zustimmung des Vorstands<br \/>\nben\u00f6tigt.<br \/>\nBei Minderj\u00e4hrigen ist das Einverst\u00e4ndnis des Erziehungsberechtigten erforderlich.<br \/>\nEin Austritt aus dem Verein ist jederzeit m\u00f6glich und erfolgt durch eine schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand.<\/p>\n<p>Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein ist m\u00f6glich, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft, den Zielen oder Ansehen des Vereins schadet.<br \/>\n\u00dcber einen solchen Ausschluss beschlie\u00dft die erweiterte Vorstandschaft mit Dreiviertelmehrheit aller abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>Aktives Mitglied: Familienstand ledig<br \/>\nPassives Mitglied: Familienstand verheiratet, geschieden oder verwitwet<\/p>\n<p>\u00a7 4 &#8211; MITGLIEDSBEITRAG<\/p>\n<p>Der Jahresbeitrag wird in der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitrag beinhaltet auch die Abgabe an den Gauverband der Burschen- und Arbeitervereine des Chiemgau- und Rupertigaus einschlie\u00dflich Versicherungsbeitrag.<\/p>\n<p>\u00a7 5 &#8211; VORSTANDSCHAFT<\/p>\n<p>Die Vorstandschaft nach \u00a7 26 BGB besteht aus dem:<\/p>\n<ul>\n<li>1. Vorsitzenden (erster Vorstand)<\/li>\n<li>2. Vorsitzenden (zweiter Vorstand)<\/li>\n<li>Kassier<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zust\u00e4ndigkeit der Vorstandschaft:<\/p>\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, die nicht durch diese<br \/>\nSatzung oder andere Vereinsorgane vorbehalten sind.<br \/>\nEr hat ausserdem folgende Aufgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte<\/li>\n<li>Ausf\u00fchren von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Vorbereitung des jeweiligen Haushaltplans, Buchf\u00fchrung, Erstellung des<\/li>\n<\/ul>\n<p>Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung<\/p>\n<ul>\n<li>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsaufgaben nach Satzung und gesetzlicher Erm\u00e4chtigung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vorstandssitzungen werden vom 1. oder 2. Vorsitzenden m\u00fcndlich oder schriftlich<br \/>\neinberufen. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.<\/p>\n<p>Die Vorstandschaft ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Es wird mit Stimmenmehrheit entschieden, jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzenden).<\/p>\n<p>Jeder der einfachen Vorstandschaft ist Einzelvertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>Es gilt folgende Regel:<br \/>\nNur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden darf im Innenverh\u00e4ltnis der stellvertretende<br \/>\nVorsitzende (2. Vorsitzende) von seiner Vertretungsbefugnis Gebrauch machen.<\/p>\n<p>Die Mitglieder der Vorstandschaft und der erweiterten Vorstandschaft m\u00fcssen aktive<br \/>\nMitglieder sein.<\/p>\n<p>Die Erweiterung der Vorstandschaft besteht aus dem\/den:<\/p>\n<ul>\n<li>2. Kassier<\/li>\n<li>1. F\u00e4hnrich<\/li>\n<li>2. F\u00e4hnrich<\/li>\n<li>F\u00fcnf Beisitzern<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 6 &#8211; MITGLIEDERVERSAMMLUNG<\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt.<br \/>\nAu\u00dferdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem F\u00fcnftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vor dem Vorstand schriftlich verlangt wird.<\/p>\n<p>Jede Mitgliederversammlung wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden unter Einhaltung einer<br \/>\nEinladungsfrist von 7 Tagen in den B\u00fcrgernachrichten\/Vereinsnachrichten schriftlich<br \/>\neinberufen. Dabei ist die vom Vorstand festzusetzende Tagesordnung mitzuteilen.<\/p>\n<p>\u00a7 7 &#8211; WAHLORDNUNG<\/p>\n<p>Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt, bleibt aber auch nach Ablauf der Amtszeit bis zu Neuwahlen im Amt.<\/p>\n<p>Ist w\u00e4hrend der Wahlperiode eine Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes notwendig, gilt die Nachwahl bis zum Ende der Wahlperiode.<\/p>\n<p>\u00a7 8 &#8211; SCHRIFTF\u00dcHRUNG<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden geleitet.<br \/>\nDie dabei entstandenen Beschl\u00fcsse sind zu Protokollieren und vom jeweiligen Ver-<br \/>\nsammlungsleiter zu unterschreiben.<br \/>\nDabei sind Ort, Datum und das jeweilige Abstimmungsergebnis festzuhalten.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder \u00fcber Punkte und Tagesordnung beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>\u00a7 9 &#8211; MITGLIEDSCHAFT IM GAUVERBAND<\/p>\n<p>Durch die Mitgliedschaft im Gauverband der Burschen- und Arbeitervereine des Chiem- und Rupertigaus werden die Satzungen und Bestimmungen dieses Verbands eingehalten.<\/p>\n<p>\u00a7 10 &#8211; VERM\u00d6GENSWIRTSCHAFT<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen, sondern gemeinn\u00fctzige Zwecke.<\/p>\n<p>Alle Einnahmen des Vereins dienen zur Begleichung der angefallenen Vereinsaufw\u00e4nde.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 11 &#8211; AUFL\u00d6SUNG DES VEREINS<\/p>\n<p>Der Verein kann nur durch Beschluss einer eigenen hierzu einberufenen Mitgliederver-<br \/>\nsammlung aufgel\u00f6st werden.<br \/>\nZu dem Beschluss ist eine Dreiviertel Mehrheit der anwesenden\u00a0Mitglieder notwendig.<\/p>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall eines bisherigen<br \/>\nZwecks wird das Vereinsverm\u00f6gen (Geld und Sachwerte) das nach Erf\u00fcllung der Ver-<br \/>\npflichtungen noch verbleibt, als Stiftung einem anderen, \u00f6rtlichen (innerhalb der Gemeinde) gemeinn\u00fctzigen Zweck zugef\u00fchrt.<br \/>\nSachwerte, insbesondere die Fahne des Vereins d\u00fcrfen vom Stiftungsempf\u00e4nger nicht<br \/>\nver\u00e4u\u00dfert werden und sind von diesem in einem guten Zustand zu erhalten.<\/p>\n<p>\u00a7 12 &#8211; SATZUNGS\u00c4NDERUNGEN<\/p>\n<p>Eine Satzungs\u00e4nderung bedarf einer Dreiviertel Mehrheit der Mitgliederversammlung.<br \/>\nDer Vorstand darf eigenst\u00e4ndig eine Satzungs\u00e4nderung durchf\u00fchren, wenn der Punkt vom Registergericht bem\u00e4ngelt wird.<\/p>\n<p>\u00a7 13 &#8211; EHRUNGEN<\/p>\n<p>Der Verein kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung Vereinsmitglieder f\u00fcr besondere Verdienste zu Ehrenmitgliedern ernennen.<br \/>\nIn Ausnahmef\u00e4llen k\u00f6nnen auch Frauen die Ehrenmitgliedschaft erhalten.<\/p>\n<p>\u00a7 14 &#8211; TRAUUNGEN\/BEERDIGUNGEN<\/p>\n<p>Die Fahnenabordnung des Burschenvereins Kienberg beteiligt sich an der kirchlichen<br \/>\nTrauung eines Mitglieds nur nach schriftlicher Einladung des Brautpaares.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied erh\u00e4lt ein gleichwertiges Hochzeitsgeschenk.<br \/>\nEinem Mitglied der Vorstandschaft wird ein angemessenes Geschenk \u00fcberreicht.<\/p>\n<p>Beim Ableben eines Mitglieds beteiligt sich die Fahnenabordnung an dessen Beerdigung.<\/p>\n<p>\u00a7 15 &#8211; SATZUNGSBESTIMMUNG<\/p>\n<p>Diese Satzung setzt alle fr\u00fcheren Satzungen au\u00dfer Kraft.<br \/>\nDie Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.. in Kienberg angenommen und tritt mit Wirkung vom &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;. in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VEREINSSATZUNG DES KATHOLISCHEN BURSCHENVEREINS KIENBERG Folgende Vereinssatzung wird vom Katholischen Burschenverein Kienberg zur ordentlichen Abwicklung des Vereinslebens beschlossen. \u00a7 1 &#8211; NAME, RECHTSFORM UND SITZ Der Verein nennt sich Katholischer Burschenverein Kienberg e.V.. 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